Der Notar im Erbrecht ist der Gestalter !  Es gibt kaum eine "vornehmere", daher auch keine befriedigendere - weil "befriedende" - Tätigkeit im Bereich der Vermögensnachfolge ! Ich habe in den achtzehn Jahren als Notar eine große Zahl von Testamenten, Erbverträgen und Übergabeverträgen verfaßt und beurkundet. Bei etlichen anderen war ich beratend tätig ! Zudem habe ich eine große Zahl von Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsverträgen, Erbscheinsanträgen und Erbausschlagungen u.ä. beraten, entworfen und beurkundet. >>zurück<< |