
Der Anwalt im Erbrecht ist (zumeist) ein streitbarer Mensch: Er ficht für seine Mandanten, in dem er Pflichtteilsforderungen abwehrt oder durchsetzt. Er hilft, Gläubiger des Nachlasses ins Leere laufen zu lassen und vieles andere mehr. Kurz: Er tut manches, was ihn für die Gegner zur Reizfigur werden läßt. >>zurück<< |