Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Schlaflos wegen Bochum

19. August 2008

Für Sie gelesen - vor zwölf Monaten:

 

"Jens Obrig wird langsam nervös. Seit mehr als 20 Jahren hat er Geld auf einem Schweizer Konto.

 

Die Zinserträge hat er beim deutschen Fiskus nie angegeben. Doch der 75jährige denkt an seine Töchter, denen er das Geld vererben will. Schreibt er das Konto ins Testament, erfährt es bei seinem Tod sofort das Finanzamt, und die Kinder haften."

So was nennt man eine Zwickmühle - wie sie ein Artikel in der FAS vom 19.08.2007 beschreibt. Doch wie hätte der Schreiber formuliert, hätte er die Erschütterung geahnt, die ein Silberling mit Daten über Konten in Liechtenstein wenige Monate später auslösen sollte ?  

 

Steuerhinterziehung kann Erblassern und  Erben schlaflose Nächte bereiten. Das Gegenmittel dazu: die strafbefreiende Selbstanzeige !

 

Den Rat zu befolgen erspart die Schlaftablette - zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie Ihren Steuerberater und Ihren Fachanwalt für Erbrecht!

  

 

Lesen Sie auch "Vorsicht: Datenabgleich !"

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