Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Vorläufer

13. Juni 2008

 

Von einer Mandantin habe ich mir die Genehmigung erteilen lassen, die Patientenverfügung ihres Vaters zu veröffentlichen. Der Vater ist längst verstorben.

Geblieben ist eine

Denkschrift menschlicher Selbstbestimmung

- eindrucksvoll und berührend in Tonfall, Sprache und Gestus - und das in einer Zeit, als hier kaum jemand daran dachte, der Medizin Grenzen zu ziehen.

Der Herr schrieb sie am 13. Juni 1975, also heute vor 33 Jahren!

 

Sie gibt auch Antwort auf die Frage:

 

Soll ich eines der bekannten Muster verwenden - oder einen eigenen Text formulieren?

 

Für den Leser ist es der Unterschied zwischen der Trauerkarte aus dem Schreibwaren-laden und dem selbstverfaßten Beileids-Brief...

 

Wer weiß, was er will (und was nicht) - und es mit eigenen Worten ausdrücken kann, der überzeugt !

 

 

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