Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Apotheken-Umschau

14. Juni 2008


Für Sie gelesen:

 

Mein Wille als Patient  -  Vorsorge

 

Falls Schwerkranke sich nicht mehr äußern können, ist es gut, wenn eine Patientenverfügung vorliegt.

Der ältere Herr erfreut sich bester Gesundheit. Trotzdem spricht er mit seinem Sohn und seiner Schwiegertochter über schwere körperliche Leiden, Koma und fortschreitenden geistigen Verfall. Vor ihnen auf dem Tisch liegen Broschüren, Computerausdrucke, Formulare und ein paar weiße Blätter Papier. Auf das erste hat der frühere Versicherungskaufmann bereits eine Adresse geschrieben und groß darunter „Patientenverfügung“.

Der Text beginnt mit den Worten: „Ich, Joseph Fahrendorf, geboren am 8. April 1937 in Berlin, geschieden, wohnhaft in Aachen, bestimme hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann….“

„Es ist nie zu früh, über eine Patientenverfügung nachzudenken“, sagt die Regierungsdirektorin Andrea Mittelstädt, Referatsleiterin im Bundesjustizministerium in Berlin. „Nicht nur wer bereits krank oder schon älter ist, kann ganz plötzlich in eine Situation kommen, in der er seinen willen nicht mehr kundtun kann“ Ein schwerer Verkehrsunfall zum Beispiel kann auch einen jungen Menschen treffen."

So beginnt ein Artikel in der aktuellen Apotheken-Umschau (19 Millionen Leser !):

 

"Patientenverfügung - was es zu beachten gilt."

 

Hier können Sie den ganzen Artikel lesen !

 

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