Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Pflegen, sterben, erben

23. August 2008

 

 

Pflegen, sterben, erben

 

unter dieser Überschrift kommentiert Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 22. August 2008 das Drama um die Pflege der Eltern und die unzureichende Berücksichtigung beim Erbgang. (O-Ton:"Die Erbfolgekriege heute finden vor Notaren und Landgerichten statt; gemein und bitter sind sie auch.")

 

Prantl hat im Herbst 2007 zusammen mit Nina von Hardenberg eine Serie von Artikeln zum Thema "Schwarz, Rot, Grau - Altern in Deutschland" geschrieben und hierzu ein lesenswertes Buch veröffentlicht.

 

Die bisherige Regelung in § 2057 a BGB ist unzureichend; daher bekommen wir ein neues Gesetz.

Die Schwierigkeiten der angemessenen Berücksichtigung der Pflege beim Erbgang werden wir dadurch aber nicht leicht in den Griff bekommen. Prantl, von Hause aus Jurist, greift den Vorschlag von Prof. Otte auf, den Pflegenden mit einem gesetzlichen Vermächtnis auszustatten.

 

Der ist zwar nicht einfach umzusetzen, besticht aber durch seine rechtlich klare und ethisch begrüßenswerte Absicht. Prof. Otte, inwischen emeritiert, kommentiert das Erbrecht im Großkommentar Staudinger und war Mitglied des Erbrechts-Senats beim Oberlandesgericht Hamm, weiß also, was geht und was nicht.

 

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