Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Feel the difference - beim Notar !

01. September 2008



Feel the difference ! Make the most of now ! We love to entertain you !

 

Deutsche Unternehmen schmücken sich gerne mit Anglizismen. Studien haben allerdings ergeben, daß der Kunde zumeist railway station versteht, zu deutsch: Bahnhof !

 

Dem Mandanten dürfte es nicht anders ergehen: Ob der Anwalt und Notar etwas von seinem Fall versteht, weiß er oft so recht nicht. Ihm käme die Aufforderung "feel the difference" - fühl´ den Unterschied - genauso nebulös vor wie dem Autokäufer, der angesichts der sich immer mehr ähnelnden Autotypen den Überblick längst verloren hat.
 

Da bedarf es schon helfender Hinweise:

 

Zu mir kommt z.B.eine alte Bekannte, Jahrgang 1964, berichtet stolz, sie werde heiraten. Der Erwählte ist geschieden, hat drei minderjährige Kinder, erfolgreich im Beruf, der Vater wird ihm das Tiefbauunternehmen mit bis zu 3o Mitarbeitern übertragen.

 

Väterlicherseits wird der Abschluß eines Ehevertrages zur Bedingung gemacht. Eine junge Anwältin, Fachanwältin für Familienrecht, tätig in einer größeren Sozietät, legt einen Entwurf vor - alles wie im Formularbuch. Den soll der Notar jetzt beurkunden. Er habe nicht viel Arbeit damit, er solle nur noch "seinen Stempel" draufsetzen; man habe das alles hundertmal durchgekaut, die sei sehr gewissenhaft, man habe das jetzt alles verstanden; so solle es sein.

 

Der Notar liest den erbvertraglichen Teil - und traut seinen Augen nicht:

 

Die Ehefrau wird für den Fall des Vorversterbens ihres Zukünftigen zur Miterbin zu 70 % eingesetzt, 30 % erhalten die drei (minderjährigen !) Kinder. Den Notar überkommt es: wie kann man so etwas machen ? Es ist eine Grundregel, Erbengemeinschaften zu vermeiden, wo sie sich vermeiden lassen.

 

Erst recht gilt es, Erbengemeinschaften in Stieffamilien zu vermeiden, oft verniedlichend Patchwork-Familien genannt. Das wiederum gilt erst recht, wenn es sich möglicherweise um minderjährige Erben handelt, weil dann automatisch die Ex des Mannes und das Vormundschaftsgericht mit von der Partie sind. Das ganze wird noch einmal gesteigert dadurch, daß das Unternehmen im Nachlaß erhebliche Bewertungs- und Liquiditätsprobleme aufwerfen wird... und und und !

 

Kurz: einen schlimmeren Fehler kann man kaum begehen !

 

Feel the difference - fühl den Unterschied. Wie soll die Mandantin das ? Der Mann müßte erst sterben, dann allerdings würde sie es fühlen - und wie ! Wir haben es geändert ("den Stempel aufgesetzt"); die Mandanten konnten sich ausmalen wie recht ihr Notar hat. Sie vertrauen seinem erfahrenen Rat !

 

And then you ´ll feel the difference, because we love to entertain you, while we make the most of your future ! :-)

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Gisbert Bultmann

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