Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Ikonen-Vermächtnis

06. September 2008

 

 

 

Erneut ist das Ikonen-Museum Recklinghausen reich beschenkt

worden, genauer:

 

Es ist mit einem Vermächtnis bedacht worden und die Erben haben die guten Stücke nun getreu dem Willen der Erblasser an die Custodin Frau Dr. Eva Haustein-Bartsch übergeben.

 

Lesen Sie hierzu den Bericht aus der WAZ vom 2. September 2008.

In der Überschrift heißt es, das Museum sei von "spendablen Erben" reich beschenkt worden, das ist nach der Alltagsanschauung sicher richtig.

 

Juristisch besteht ein kleiner, aber feiner Unterschied:

 

Hier gab´s ein Testament, das für den Erbfall vorsah, daß die Ikonen als Vermächtnis an das Museum übergehen sollen. Es waren also die Erblasser, die sich "spendabel" zeigten. Eine Schenkung dagegen erfolgt zu Lebzeiten und zwar vom bisherigen Eigentümer an den Beschenkten.  Wegen der oft günstigeren Umstände und der zu Lebzeiten erwiesenen Dankbarkeit des Empfängers prägte der Volksmund den Satz:

 

Warme Hand schenkt doppelt !

 

Schenkungssteuerliche Gründe können ebenfalls dafür sprechen, Kunstwerke schon zu Lebzeiten weiter zu geben. Für den beratenden Anwalt und Notar eine interessante Aufgabe an der Schnittstelle zwischen privaten Interessen und Gemeinwohl !

 

 

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