Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Neues zur Patientenverfügung

26. Oktober 2008

 

In der verwirrenden Debatte um ein Gesetz zur Patientenverfügung ist ein neuer Vorschlag aufgetaucht:

Wieder ein Vorstoß einer Gruppe von Abgeordneten aus CDU, SPD, Grünen usw. Wenn ich die Meldungen richtig lese, wird darin die sogenannte Reichweitenbegrenzung fallen gelassen, aber verstärkt auf Beratung durch den Arzt gesetzt.

Das geht an der Wirklichkeit vorbei: Die Ärzte sind hierauf weder inhaltlich, zeitlich noch finanziell vorbereitet. Zudem ein Vorschlag, der den Menschen letztlich das Recht und die Fähigkeit abspricht, über ihr Schicksal selbst  zu bestimmen. Bedauerlich und ärgerlich !

Auch soll es eine Pflicht geben zur notariellen Beurkundung. Dagegen liest man dann wieder - z.B. heute in der Recklinghäuser Zeitung - das sei eine Kostenhürde. Wer sich mit der Materie "vor Ort" beschäftigt, seufzt tief ob solcher Unkenntnis, ja Ahnungslosigkeit. Die Kosten sind nämlich denkbar gering.

Schon der Stil der Diskussion ist abgehoben: Oliver Tolmein, Anwalt und Journalist, überschreibt seinen FAZ-Artikel mit "Das Sterben ist ein sozialer Prozeß" (wer hätte das gedacht ?); das ist  unerträglich verschwurbelt. Dann heißt es, Entscheidungen am Lebensende seien "komplex" (wiederum großes Aha). Wer würde das bestreiten? Keiner kann den Text ohne besondere Vorkenntnis verstehen. 

Es geht darum, die Dinge nicht schwerer zu machen als sie sind: Allmählich begreifen die Menschen, daß ein Hauptübel darin liegt, daß in Zeiten des Pflegenotstandes allein 140 000 Nahrungssonden pro Jahr gelegt werden, insgesamt dürften es ca. 500 0000 sein, häufig ohne Aussicht auf Verbesserung der Situation des Patienten. Die Menschen sehen, daß die künstliche Ernährung oft aus Unkenntnis, Kalkül und Gleichgültigkeit weiterläuft und so das Sterben, aber nicht das Leben verlängert. Darüber sollte man reden und nicht die Menschen entmündigen, indem man ihnen  - durch die Blume - vorhält, sie wüßten nicht, wovon sie sprechen.

Klaus Kutzer, ehemaliger Vors. Richter am BGH und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Patientenautonomie ("Kutzer-Kommission") hat in einem Interview entnervt gesagt, wenn der Bundestag nicht zu Potte komme, dann solle man es bei den Grundsätzen belassen, die der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 17.03.2003 und 8.06.2005 aufgestellt hat. Dem möchte man beinahe beipflichten, wenn es dann nicht aus Kreisen der Ärzteschaft hieße, das habe man doch immer gewollt. Es wäre ein Sieg derer, die den Patientenwillen nicht genügend respektieren !

Hier gibt´s mehr Information zu den anderen Gesetzesvorschlägen ! Informativ auch der Wikipedia-Eintrag zur Patientenverfügung !

 

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