Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Wunsch

16. November 2008

 

Mit 13 Jahren und einer tödlichen Herzerkrankung hatte Hannah Jones genug von Krankenhäusern. Als die Ärzte ihr eine Herztransplantation nahe legten, holte sie tief Luft und sagte: Nein. Der Oberste Gerichtshof hat ihr das Sterben nun erlaubt, nachdem das Krankenhaus sie zur Transplantation zwingen wollte.

Hannah war gerade fünf Jahre alt, als sie die Diagnose bekam: Sie litt an einer seltenen und selten aggressiven Leukämie-Erkrankung. Der einzige Medikamenten-Cocktail, der sie vor Infektionen bewahren sollte, war zugleich ihr Todesurteil: Die hochpotente Therapie verursachte ein Loch in ihrem Herzen und schwächte es so sehr, dass es jederzeit aufhören könnte zu schlagen. Erst da aber begann die eigentliche Nervenprobe für den Teenager.

Ärzte ihres örtlichen Hereford Hospitals schlugen dem Mädchen eine Transplantation vor. Die Operation selber galt als Risikoeingriff: Hannahs Chancen, den OP lebend zu verlassen, standen schlecht. Selbst bei erfolgreicher Herztransplantation wäre die Leukämie aufgrund von Hannahs schwachem Immunsystem zurückgekehrt. Hannah wollte lieber zuhause und in Würde sterben als sich auf die neue Odyssee zu begeben. Auf das Verständnis ihrer Ärzte konnte sie dabei nicht hoffen . . .

. . . so wörtlich die WAZ vom 12.11.2008 !

Man fragt sich fassungslos, was passieren muß, damit Ärzte in ihrem Wahn gestoppt werden, über die Köpfe der Patienten hinweg zu entscheiden !

Liebe Bundestagsabgeordnete, wenn Ihr doch geneigt wäret, endlich ein Gesetz zu beschließen, worin dem Patientenwillen Vorrang eingeräumt wird - notfalls gegen die Ärzte und Vormundschaftsrichter, die es immer noch nicht gecheckt haben (in artigem Deutsch: wahrhaben wollen), daß die Selbstbestimmung - auch am Lebensende - ein Grundrecht ist !

 

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Gisbert Bultmann

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