Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Bei Muttern ?!

12. Mai 2013

 

Heute vor vier Jahren war hier zu lesen:

Muttertag  - nach Weihnachten gibt´s keinen Tag im Leben der Familien, der so mit (falschen) Emotionen beladen ist:

Keine Frage, der Besuch "bei Muttern" ist ein Muß ! Was aber, wenn die betagte Mutter von dem anderen Kind, bei dem sie lebt, abgeschirmt, der Kontakt unterbrochen wird ?

Das Amtsgericht Arnsberg hat entschieden, daß ein Anspruch auf Kontakt zur Mutter sich aus § 1618 a BGB ergeben könne.

          

Hier können Sie die das  Urteil vom 21.02.1996 - 3 C 49 / 1996 - nachlesen !

 

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