Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Oma wickeln ?

02. Juni 2009

 

 

Oma wickeln – Job behalten ?

Wer pflegt, ist meist der Dumme - nur mitunter ist er der Kluge. Darauf weist die FAZ hin:

Wer pflegt, schützt sich vor Kündigung: Arbeitnehmer können ihre Rechte aus dem Pflegezeitgesetz nutzen, um eine Entlassung zu vermeiden. „So verrückt das klingt – wer Pflegezeit in Anspruch nimmt, erlangt einen ebenso hohen Kündigungsschutz wie in Schwangerschaft oder Elternzeit“ . . .

Das Pflegezeitgesetz - seit dem Sommer 2008 in Kraft - dient eigentlich dazu, Arbeitnehmer zu entlasten, die neben ihrem Beruf kranke oder hilfsbedürftige Angehörige pflegen. Wer die Großmutter täglich füttert, wäscht und wickelt, der soll durch das Gesetz die Möglichkeit bekommen, sich bis zu sechs Monate lang von der Arbeit freistellen zu lassen; in akuten Fällen ist auch eine spontane Kurz-Auszeit von bis zu zehn Tagen möglich.

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