Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Würdigung

06. Juli 2009

 

 

Das Gesetz zur Patientenverfügung begrüße ich uneingeschränkt. Die Selbstbestimmung am Lebensende ist ein Grundrecht - Ausdruck des freien Willens eines Individuums.

Alle Vorhalte, es würden irgendwelche Dämme brechen - hin zur aktiven Sterbehilfe an Schwerstkranken, Wachkoma-Patienten oder Dementen sind unbegründet. Sie enthalten stets auch den üblen Vorwurf an die Angehörigen, der in der Frage gipfelte:

"Wollen Sie Ihre Mutter verhungern lassen ?"

Und so waren die millionenfachen Patientenverfügungen bisher schon ein Protest gegen Überheblichkeit, Anmaßung - und auch Unwissenheit der Ärzte.

Im Blätterwald hat das Gesetz einiges Rauschen ausgelöst. Meistens liest man Zustimmung und Aufklärung über seinen Inhalt.

Lesen Sie hier einen Ausschnitt dessen, einen Gastkommentar von Klaus Bölling, Regierungssprecher in der Ära Schmidt, und einen weiteren  Artikel aus der Recklinhäuser Zeitung vom 20.Juni 2009.

Und schließlich noch den großartigen Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 20./21. Juni 2009. Hier ist der Link !

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