Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Britin darf sterben

07. August 2009

 

 

Eine unheilbar an MS erkrankte Britin hat vor dem obersten Gerichtshof erzwungen, sterben zu dürfen.

Dies soll mit Dignitas geschehen, also begleitet. In England ist Beihilfe zum Suizid, dem Selbstmord, mit Freiheitsstrafe von bis zu 14 Jahren bedroht; in Deutschland hingegen ist Beihilfe zum Suizid straffrei. Dies ist allerdings im Zusammenhang mit dem assistierten Selbstmord in die Diskussion geraten.

Lesen Sie hier den Bericht aus der  Südddeutschen Zeitung vom 31. Juli 2009 !

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