Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Erbausschlagung sittenwidrig ?

20. August 2009

 

OLG Hamm: Ausschlagung einer Erbschaft durch einen Sozialleistungsempfänger ist sittenwidrig

Die Ausschlagung einer werthaltigen Erbschaft verstößt gegen die guten Sitten, wenn sie bewirkt, daß die Sozialhilfebedürftigkeit des (vorläufigen) Erben fortbesteht. Etwas anderes gilt, wenn die Ausschlagung ausnahmsweise durch ein überwiegendes Interesse des Erben motiviert ist. .

Das hat das OLG Hamm am 16.07.2009 entschieden (I 15 Wx 85/09 (LG Bielefeld); BeckRS 2009, 22135.

Der Fall ging so:

Gesetzliche Erben nach ihrer erstorbenen Mutter sind der Betroffene und sein Bruder zu je ½. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus einer Eigentumswohnung und Fondsanteilen im Werte von zusammen mindestens 50.000 Euro.

Der Betroffene ist infolge eines Verkehrsunfalls schwerstbehindert. Er lebt in einem Heim und besucht eine beschützende Werkstatt. Zu den Kosten, die er nur teilweise aus eigenem Einkommen aufbringen kann, leistet der Landschaftsverband als Träger der Sozialhilfe einen Zuschuss. Für den Betroffenen wurde eine Betreuung u. a. mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge eingerichtet. Betreuer war zunächst die Mutter des Betroffenen und nach deren Tod der Beteiligte zu 3), der Bruder des Betroffenen.

Zur Regelung der Nachlassangelegenheit bestellte das Amtsgericht den Onkel des Betroffenen zum Ergänzungsbetreuer.

Notariell beglaubigt erklärte dieser für den Betroffenen die Ausschlagung der Erbschaft und beantragte deren vormundschaftsgerichtliche Genehmigung. Dabei wurde dem Vormundschaftsgericht ein Vertrag vorgelegt, worin im Hinblick auf die Ausschlagung und vorbehaltlich der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung dem Betroffenen nach billigem Ermessen solche Geld- und Sachleistungen zukommen sollten, die zur Verbes-serung seiner Lebensqualität beitragen, auf die der Sozialhilfeträger aber … nicht zugreifen kann und die auch nicht auf die … gewährten Sozialleistungen anrechenbar sind.


Das Amtsgericht hat die Genehmigung der Ausschlagungserklärung mit der Begründung verweigert, dass diese sittenwidrig sei. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Betroffenen hat das Landgericht zurückgewiesen.

Dies hat das OLG Hamm mit seinem Beschluß bestätigt.

 

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