Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Vortrags-Nachlese

06. Oktober 2009

 

"Kultur ist, wenn der Saal voll ist" -

ist ein alter Veranstalter-Kalauer. Ginge es danach, wäre der Tandem-Vortrag zur Patientenverfügung mit Chefarzt Dr. Günnewig schon ein Erfolg gewesen.

Über 45 Zuhörer füllten die Cafeteria des Elisabeth-Krankenhauses in der Röntgenstraße in Recklinghausen-Süd. Etliche Ärzte und Pfleger aus vier Abteilungen ließen sich die Gelegenheit nicht entgehen, an der innerbetrieblichen Fortbildung zum neuen Gesetz über die Patientenverfügung mitzuwirken. Nach einer kurzen Begrüßung durch GF Christoph Kortenjann stellte ich das neue Gesetz vor - und die Auswirkungen auf die klinische Praxis. Hier mein Kurz-Manuskript !

Im zweiten Teil spielte Dr. Günnewig, Chefarzt der Geriatrie und Neurologie, viele Situationen am Lebensende durch, lebhaft unterbrochen von Fragen und Einwürfen der kundigen und engagierten Zuhörer aus dem Hause. Danach Diskussion und Vertiefung.

Fazit:

Ein gelungener Nachmittag - und eine Lanze für das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten !

Und: alle waren sich einig, daß es doch doch klug sei, nach dem Wunsch und Willen des Patienten zu handeln. Das wird sofort klar, wenn man sich vergegenwärtigt, daß der Patient  fürs Krankenhaus ein Kunde ist.

Kunden aber verprellt man nicht !

 

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Gisbert Bultmann

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