Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Schwiegerkind

05. Februar 2010

 

Eltern können Geschenke vom Ex-Partner des Kindes leichter zurückfordern.

Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und so seine Rechtsprechung geändert.

Bislang hatten sie nach der Scheidung ihres Kindes kaum eine Chance, Zahlungen - zum Beispiel für ein Haus - zurückzuverlangen.

In dem  Fall aus Berlin hatten Eltern dem Bräutigam ihrer Tochter mehr als 29.000 Euro für den Kauf einer Eigentumswohnung gegeben. In dieser Wohnung lebten die Eheleute bis zur Trennung nach sieben Jahren. Nach der Scheidung forderten die Eltern von dem Ex das Geld zurück, dem die Wohnung allein gehört.

 Az.: XII ZR 189/06 - Urteil vom 3. Februar 2010

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