Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Eilmeldung: Hartz IV verfassungswidrig

09. Februar 2010

 

 

Das Bundesverfassungsgericht hat soeben entschieden, daß die Sätze von Hartz IV verfassungswidrig seien.

Näheres können Sie der FAZ entnehmen.


Über die Folgen beim Unterhalt und Erbe wird nachzudenken sein !

Lesen Sie auch den treffenden Kommentar von Melanie Amann: "Das Geld reicht nie !"

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