Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

BGH spricht Putz frei !

26. Juni 2010

 

 

Der Bundesgerichtshof hat den RA Putz vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen.

Ein Meilenstein für die Selbstbestimmung am Lebensende !


Lesen Sie hier den Artikel aus der FAZ !


Studieren Sie hier die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes !

Das Urteil liegt jetzt in vollem Wortlaut  vor !

 

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