Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Benachteiligung Schwuler bei Erbschaftsteuer verfassungswidrig

18. August 2010

 


Benachteiligung Schwuler bei Erbschaftsteuer verfassungswidrig

 
Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerliche Ungleichbehandlung von (eingetragenen) schwulen oder lesbischen Lebenspartnern gegenüber Eheleuten bei Erbschaften für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss nun eine Regelung für Altfälle finden.

Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden. Es sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar, homosexuelle Lebenspartner beim persönlichen Freibetrag und beim Steuersatz schlechter zu stellen.

Mehr dazu !

Hier können Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts nachlesen !


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