Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Neue Wege

19. September 2010

 

 

Mediation in Erbsachen -

immer noch ein Geheimtipp; das ist bekannt. Dort, wo sie demnächst Einzug halten wird, bei den Landgerichten, möchte man oft erst gar nicht hin; da ist sie ultima ratio, der letzte Schrei (besser: Ruf ?) der Vernunft.

Die Erbrechts-Expertin Eberl-Borges schlägt jetzt vor, das nachlaß-gerichtliche Verfahren zu einer echten Vermittlung zwischen streitenden Miterben auszubauen. Es geht um die §§ 363-372 FamFG. Ein sehr beachtlicher Vorschlag !

 

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