Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Alzheimer

02. Dezember 2010

 

Am Mittwoch letzter Woche war Mitgliederversammlung der Alzheimer-Gesellschaft Recklinghausen - deren Gründungsmitglied ich bin:

Ich hatte zum wiederholten Male die Kasse zu prüfen - gemeinsam mit Bürgermeister Zerbst. Vor zwei Jahren hatten wir eine große Spende. Eine Unternehmerfamilie hatte beim Begräbnis des Familienoberhauptes anstelle von Kränzen um Geld für die Alzheimer-Gesellschaft gebeten. Erfolg: Mehrere Tausend Euro kamen zusammen !

Seitdem spreche ich Menschen, die ein Testament errichten auf ein Vermächtnis zugunsten der Alzheimer-Gesellschaft an. Das "klappt" immer mal wieder...

 

Vor allem kinderlose Paare, Doppelverdiener mit einem gewissen Vermögen sind oft dazu bereit, nicht alles den Nichten und Neffen zu geben (die "sich doch nicht um einen kümmern"...); vor allem dann, wenn man ihnen vor Augen führt, was mit dem Geld Gutes bewirkt werden kann.

Auch in privaten Testamenten haben solche Vermächtnisse ihren Platz; Sie müssen nicht unbedingt diesen Ausdruck verwenden. Es muß nur klar sein, wer einen Anspruch in Höhe eines Betrages oder eines Anteils am (Netto-) Nachlaß hat.

 

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