Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Einsicht in Krankenakte

27. Juni 2011

 

 

Jeder hat das Recht zu erfahren, was in seiner Krankenakte steht, Ärzte verweigern mitunter ihren Patienten den Einblick. Dahinter steckt oft die Angst, dass Fehler entdeckt werden - oder die Empörung über Patienten, die Ärzten auf Augenhöhe begegnen wollen.

Der Kern ist, daß Patienten mündiger werden und den Ärzten "auf die Finger" schauen durch Einsicht in die Akte. Wird das verweigert, ist oft etwas "faul". Übrigens: Sind Sie Angehöriger, Mann, Frau, Sohn oder Tochter - oder gar Lebenspartner - und können Sie keine Vorsorgevollmacht vorweisen, lässt man Sie gerne am ausgestreckten Arm verhungern. Formal leider zu Recht ! Und noch eines: Notariell beurkundet macht Ihre Vollmacht mehr Eindruck !

"Das Gefühl, dass etwas nicht stimmte, hatte Herr P. von Anfang an: Es begann gleich am Tag der Aufnahme seiner Frau in die Klinik im Münchner Stadtteil Bogenhausen, als er sich zu wenig und zu widersprüchlich informiert fühlte. Und es setzte sich fort bis nach dem Tod seiner Frau, als Herrn P. eine Reha-Zusage für die Verstorbene zugestellt wurde. "Das war Schlamperei von Haus aus", sagt der 81-Jährige. Doch als er das prüfen wollte und Einsicht in die Krankenakte forderte, weigerte sich die Klinik. Wochenlang. Nun hat P. das Krankenhaus verklagt - ein Schritt, von dem sich Patienten- und Verbraucherschützer große Signalwirkung erhoffen."

aus:Süddeutsche Zeitung vom 25. Juni 2011



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