Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Ethik des Dialogs

17. November 2013

 

Heute vor neun Jahren erschien in der Süddeutschen Zeitung ein Artikel des Palliativmediziners Gian Domenico Borasio und des Juristen Eisenmenger.

 

Eine Begrenzung der Behandlung der Menschen am Lebensende sei nicht notwendig durch ein neues Gesetz zu regeln, der Patientenwille habe schon jetzt Vorrang!

 

Bei Ärzten und Vormundschaftsrichtern seien drei Dinge nötig:

 

1. medizinisches Wissen, 2. juristisches Wissen und 3. die Bereitschaft (und Fähigkeit) zum Dialog mit den Patienten und ihren Angehörigen.

Hier der Link zu diesem besonders lesenwerten Statement in der Süddeutschen vom 17. November 2004Es hat an Aktualität - fast - nichts eingebüßt. 

Allerdings haben wir jetzt das am 1. September 2009 in kraft getretene Gesetz zur Patientenverfügung.

           

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