Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Patientenverfügung gegen Organspende ?

16. Juni 2013


Heute vor 1 Jahr war hier zu lesen:


Verträgt sich die Patientenverfügung mit der Organspende ?

Diese Frage verblüfft zunächst, bei näherem Hinsehen wird deutlich, daß sich beide medizinischen Ziele widersprechen: In einer Patientenverfügung ist festgelegt, daß in der Sterbephase keine lebenserhaltenden Maßnahmen fortgeführt werden wie zum Beispiel künstliche Beatmung.

Doch der Körper eines Hirntoten muß künstlich beatmet und die Blutzirkulation aufrechterhalten werden. Darauf wies jetzt die Anaesthesistin Prof. Dr. Haeseler hin. Hier können Sie den interessanten Artikel aus der Recklinghäuser Zeitung vom 16. Juni 2012 im Ganzen lesen.

    

Man darf aber nicht aus dem Auge verlieren, daß man den Laien, der sowohl eine Patientenverfügung machen als auch Organspender sein will, damit leicht verschreckt. Am Ende macht er gar nichts, weil er den vermeintlichen Spagat zwischen Organraub einerseits und Nichtsterbenlassen andererseits fürchtet.

Was tun ? Ich halte das für einen Scheinkonflikt ! Warum ?

Eine gute Patientenverfügung macht deutlich, daß sie sich gegen aufgedrängte medizinische Maßnahmen der Lebensverlängerung - besser: Sterbensverlängerung - wendet. In dieser Situation befindet sich ein potentieller Organspender, der Hirntote, nicht.

Er kann daher leicht deutlich machen, daß er als Organspender intensivmedizinische Maßnahmen sehr wohl zuläßt, sofern und solange sie dem Ziel der Organspende dienen.

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