Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Eure Sorge fesselt mich !

13. November 2014

 

Lobenswerte Kampagne aus Bayern für behutsamen Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen (§ 1906 Absatz 4 BGB) ! Sie können sogar kostenfrei eine DVD bestellen.

Die DVD bietet Ihnen als Pflegekraft oder Angehörigem wichtige Tipps und Anregungen für Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen. 

Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen finden Sie weitere sehr nützliche Informationen. 

 

Es tut sich was: das eine oder andere Pflegeheim hält sich zugute, auf Bettgitter, Gurte u.ä. zu verzichten.

Es kann sein, daß es im  E i n z e l f a l l  nicht anders geht. Es gibt auch Fälle, bei denen die Angehörigen (!) dies fordern.

Stets gilt: nur zum Wohle des Betroffenen dürfen Bettgitter und Gurt verwendet werden und nur mit richterlicher Genehmigung; es sei denn, es ist Gefahr im Verzuge. Dann aber muß sie nachgeholt werden.

Wer nicht als gerichtlicher Betreuer oder Bevollmächtigter benannt ist, kann die Genehmigung des Gerichts nicht einholen; daher ist im Regelfall eine 

                                                  V o r s o r g e v o l l m a c h t 

angebracht !

                                      

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Gisbert Bultmann

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