Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

H e u t e : Vortrag zur Patientenverfügung

31. Januar 2018

 

Selbstbestimmung am Lebensende -

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung


Mittwoch, den 31. Januar 2018 19:00 Uhr

in der Krankenpflegeschule des Gertrudis-Hospitals Westerholt

Aus dem Ankündigungstext:

"Wenn Ehepartner, Eltern oder Kinder so schwer erkranken, dass sie nicht mehr über sich selbst bestimmen können, dann sind Angehörige nicht automatisch die Entscheidungs-Bevollmächtigten.

Es kann durchaus passieren, dass ein Vormundschaftsgericht eine Betreuung einrichtet und unter Umständen einen Betreuer bestimmt, der nicht aus der Familie stammt. Damit dies nicht passieren kann, gibt es die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht.

Doch was ist das überhaupt? Wer füllt sie aus und vor allem: Wie setzt man sie richtig auf, und was muss man berücksichtigen? Wann macht es Sinn, diese Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu kombinieren? Der Referent gibt ausführliche Antworten auf diese Fragen."

Ausdrücklich werde ich die Irritationen ansprechen, die eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus Sommer 2016 hervorgerufen hat. Es geht um die Frage, wie konkret Patientenverfügungen sein müssen !

Lesen Sie hierzu eine Mitteilung der Bundesnotarkammer !

 

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