Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Erbschaftsteuer: Was tun?

15. Mai 2007

 

Der bundesdeutsche Michel ist verstört und verwirrt:

 

Was folgt denn nun aus dem Urteil aus Karlsruhe in Sachen Erbschaftsteuer? Muß man jetzt handeln - oder abwarten? Werden díe Steuern nun erhöht - oder vielleicht doch ganz abgeschafft - wie in anderen Ländern der EU? Wie werden Grundstücke in Zukunft bewertet?

 

Fragen über Fragen...

Zunächst einmal:

 

Des Michels Furcht vor der Erbschaftsteuer grenzt an eine (behandlungsbedürftige) Phobie - anders kann man es nicht nennen. Denn die meisten Erben zahlen - aufgrund der hohen Freibeträge - überhaupt keine Erbschaftsteuer. Nur jeder zwölfte Erbfall wird besteuert. Das Aufkommen der Erbschaftsteuer erreicht mit 4 Mrd. Euro gerade mal 1 % der Haushalte des Bundes und der Länder. Ein Bundesland wie Berlin (laut Wowereit "arm, aber sexy") kassiert pro Jahr nur 50 Mio €.

 

CDU und SPD haben soeben beschlossen - siehe meinen Eintrag vom 13.05.07 - daß das Aufkommen gleich bleiben,  höhere Erbschaften höher besteuert und selbstgenutztes Wohneigentum  begünstigt werden wird.

 

Wovon ist sonst noch auszugehen?

 

Hier sollte eigentlich ein Interview mit Frau Prof. Dr. Johanna Hey mit der Deutschen Bank Kundenzeitschrift  "märkte+trends" folgen. Bei der Deutschen Bank erwies man sich indes als beamtenhaft und saß "hoch zu Roß", was die Genehmigung zur Wiedergabe anbetrifft; so daß ich hierauf verzichte. Es geht auch ohne.

 

Fazit:

 

Wer teure Immobilien besitzt und sie entbehren kann, spart seinen Erben Steuern, wenn er bis 31.12.2008 handelt!

 

Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie - nein, diesmal nicht Ihren Arzt oder Apotheker - Ihren Rechtsanwalt oder noch besser Ihren Fachanwalt für Erbrecht!

 

  

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