Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Ratlose Stille

13. März 2009

 

Für Sie gelesen: Borasio über angehende Ärzte

Im Gespräch mit Studierenden der Medizin im zehnten Semester, das heißt am Ende ihrer theoretischen Ausbildung und unmittelbar vor dem sogenannten praktischen Jahr, pflege ich oft zu fragen, welche denn die maßgeblichen ethischen Grundsätze für das ärztliche Handeln seien.

Unbeschadet der Tatsache, dass Medizinethik in der neuen Approbationsordnung zum Pflichtfach aufgewertet wurde, herrscht bei fast allen Studierenden in dieser Frage eine komplette Ahnungslosigkeit. Die grundlegenden medizinethischen Prinzipien sind den meisten unbekannt. Auf die Frage, ob sie etwas zum Begriff der medizinischen Indikation als Voraussetzung jedweder ärztlichen Maßnahme sagen könnten, herrscht ebenfalls in der Regel ratlose Stille.

Den Gastbeitrag von Prof. Dr. Borasio in der FAZ können Sie hier in Gänze verfolgen !

 

Dieser  lapidare Befund kann in seiner Bedeutung gar nicht überschätzt werden:

Meines Erachtens liegt hier der Schlüssel zum Verständnis des Massenphänomens "Patientenverfügung":

Vielen Ärzten fehlt eine medizinische und ethische Richtschnur für ihr Handeln. Das führt dazu, daß getan wird, was "machbar" ist -  bis der Patient stirbt, obwohl das Handeln gar nicht (mehr) indiziert war - oder der Patient ausdrücklich nicht eingewilligt hatte.

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