Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Verbrennen ?

03. Mai 2009

 

Die Gewissensfrage an Dr. Dr. Rainer Erlinger im Süddeutsche-Zeitung-Magazin:

Ich würde mich aus hygienischen, pragmatischen und Platzspargründen nach meinem Tod am liebsten verbrennen lassen. Seit der Diskussion um Klimawandel und CO2-Bilanzen frage ich mich allerdings, ob das unter dem Aspekt der Klimaverträglichkeit überhaupt noch verantwortbar ist; schließlich werden bei einer Feuerbestattung Schadstoffe in die Luft geblasen...


 ... stellt (ausgerechnet) Ralf W. aus Recklinghausen

Lesen Sie, was der Moral-Experte, Doktor der Philosophie und Juristerei, so antwortet. . .

Ihr Fachanwalt für Erbrecht und Notar dagegen sieht die Frage weniger aus dem Blickwinkel der Ökologie oder der Nachhaltigkeit, sondern rät einfach, die Bestattung in einem - vom Testament gesonderten - Schriftstück oder in einer Weisung an den Bestatter zu regeln.

Denn sonst kann folgendes passieren:

Sie wollten sich - ihrem grünen Gewissen folgend - in einer Pappschachtel unter der Linde Ihres Lieblings-Friedhofes begraben lassen, werden aber  kurzerhand verbrannt, weil man Ihr Testament mit dem "grünen" Bestattungswunsch erst Wochen nach Ihrem Tod eröffnet.

Und: entgegen einer weit verbreiteten Ansicht kann man sich im Grab weder umdrehen, noch in der Urne rotieren ... :-)

zurück

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.