Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Begehrensneurose

04. Januar 2022

... kannte ich noch nicht ;-)

 
1. Keine Ansprüche eines Unfallbeteiligten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz,
 
wenn er, ohne dass er körperlich verletzt worden wäre,
 
eine Bagatelle zum Anlass für eine psychische Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens nimmt,
 
bei der letztlich eine 
 
B e g e h r e n s n e u r o s e 
 
prägend im Vordergrund steht.
 
 
2. Eine schlichte Begehrensneurose des Unfallbeteiligten belegen auch die Umstände,
 
dass er bei einem Unfallgeschehen mit einer Kollisionsgeschwindigkeit von 8 km/h angibt,
 
minutenlang bewusstlos gewesen zu sein
 
und an den Folgetagen die Bilder vom Unfall vor Augen gehabt zu haben,
 
wenn beide Angaben nachweislich falsch sind.
 
 
 
 
:-)
 
 
 

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