Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Maak mij niet dood, Doktor

02. August 2007

„ Doktor, bitte töte mich nicht“

„Maak mij niet dood, Doktor“ steht auf sogenannten Credo-Cards, die mancher Niederländer bei sich trägt. Sie sind meist in vorgerücktem Alter und der Furcht, ohne Verlangen von einem Arzt getötet zu werden. Das ist nicht übertrieben. Jahr für Jahr soll das bei mehr als 900 Menschen geschehen, weil zum Beispiel die Angehörigen die Situation nicht mehr ertragen können.

Die Süddeutsche Zeitung folgert daher in einem Artikel vom 29.12.2006:

„Die Praxis des niederländischen Euthanisiegesetzes gilt mittlerweile in Europa als abschreckendes Beispiel."

Nach einer Studie der niederländischen Regierung töten Ärzte in 38 Prozent der Fälle auch deshalb, weil die lieben Nächsten das Leiden des Angehörigen nicht ertragen können.

Der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität München, Wolfgang Eisenmenger, und der Medizinethiker Fuat Oduncu haben nach einer Besichtigung niederländischer Kliniken das Fazit gezogen, es werde dort unter dem Deckmantel der Euthanasie "rechtswidrig getötet oder gemordet".

Das Gesetz gesteht auch Jugendlichen den Selbstmord unter Assistenz zu; im Alter unter 16 Jahren brauchen sie die Zustimmung ihrer Eltern…
Vor fünf Jahren hat das Holländische Parlament das Euthanasiegesetz beschlossen. Dem Beispiel folgte Deutschland damals nicht, wohl aber Belgien.

Aktive Sterbehilfe ist seit dem Gesetz von 2001 in den Niederlanden rechtswidrig, aber straffrei, wenn der Patient an einer unerträglichen und unheilbaren Krankheit leidet falls er „freiwillig, wohl überlegt und wiederholt“ den Wunsch äußert, sterben zu wollen, sein Arzt sich mit einem Kollegen beraten hat und eine Kontrollkommission eingeschaltet wurde, ist die Tötung durch einen Arzt letztlich straffrei.

Im Jahre 2005 wurden 1933 Euthanasiefälle gemeldet. Doch spricht man in Holland von einer Dunkelziffer, die etwa doppelt so hoch sein soll. Studien hätten ergeben, dass Ärzte, die mehr als dreimal im Jahr aktive Sterbefälle leisten, nachlässig werden, selten einen Kollegen hinzuziehen und die Meldepflicht ignorieren.

Im Hinblick auf das Verfahren zum Gesetz über Patientenverfügungen ist hervorzuheben, daß eine Regelung wie in Holland im deutschen Bundestag nicht mehrheitsfähig zu sein scheint.


 

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