Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Pflege lohnt

09. Februar 2008

 

Reform des Erbrechts

 

Seit 100 Jahren gelten die Gesetze, jetzt hat das Kabinett Anpassungen an die Lebenswirklichkeit beschlossen. Künftig gibt es mehr Freiheiten für den Erblasser.

Bisher wurden Angehörige, die Verstorbene bis zum Tod gepflegt haben, beim Erbe oft nicht besser gestellt als andere Verwandte, die sich nicht um nichts gekümmert haben.

Beispiel: Die verwitwete kinderlose Erblasserin wird von ihrer nicht berufstätigen Schwester gepflegt. Der Bruder kümmert sich nicht. Die Erblasserin stirbt, ohne ein Testament  zu hinterlassen. Der Nachlass beträgt 100 T€. Die Pflege ist mit 20 T€ zu bewerten. Derzeit erben die Schwester und der Bruder je zur Hälfte. Künftig kann die Schwester einen Ausgleich für ihre Pflegeleistungen verlangen. Von dem Nachlass wird zugunsten der Schwester der Ausgleichsbetrag abgezogen und der Rest nach der Erbquote verteilt (100 T€–20 T€ = 80 T€). Von den 80 € erhalten beide die Hälfte. Im Ergebnis erhält die Schwester also 60 T€.

 

"Zwei Drittel der auf Pflege angewiesenen Personen werden nicht in einem Pflegeheim, sondern im eigenen Zuhause versorgt", erklärte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Die pflegenden Angehörigen sollen künftig mit einem höheren Erbe belohnt werden. Dies und andere Details einer Reform des 100 Jahre alten Erbrechts hat das Bundeskabinett in Berlin beschlossen. Auch Schenkungen zu Lebzeiten sollen rechtlich stärker abgesichert werden. Die Reform soll Mitte 2008 in Kraft treten.

 

WAZ vom 31. Januar 2008

 

Lesen Sie auch meinen Text vom 24. März 2007

 

Und: Neue Zeiten für Grundstückseigentümer aus der FAZ vom 31.Januar 2008 von Flick u. v. Oertzen.

 

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