Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Anwalt ans Telefon?

24. Januar 2007

 

Rechtsrat am Telefon hat Konjunktur.

 

 

Jura-XX u. Co. werben mit kleinen Preisen für die telefonische Beantwortung von Rechtsfragen.

 

Aber, was bringt es Ihnen, wenn Sie erfahren, daß Pflichtteilsansprüche in drei Jahren verjähren?

 

Der Teufel steckt im Detail -ab Erbfall oder Kenntnis vom Erbfall?

 

Letzteres wäre am Schreibtisch Ihres Fachanwalts für Erbrecht besser aufgehoben.

 

 

Vor allem:

 

Dort gibt´s  Lösungen, nicht nur Antworten!

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Gisbert Bultmann

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