Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Endlich !

20. Juni 2009

 

Vorgestern noch "Unendliche Geschichte" - jetzt "endlich":

Der schriftlich geäußerte Wille ist verbindlich

Die Patientenverfügung hat nun erstmals eine gesetzliche Grundlage. Der Bundestag beschloß ein Gesetz, nach dem Patientenverfügungen ohne Einschränkung verbindlich sind, wenn sie schriftlich vorliegen. Art und Stadium der Erkrankung sind nicht von Belang. Liegt keine Verfügung vor, soll wie bisher der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden. Eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben, ebensowenig eine medizinische Beratung.

Der Entwurf war von dem Abgeordneten Joachim Stünker (SPD) initiiert worden.
In namentlicher Abstimmung hatte der Bundestag zuvor die konkurrierenden Entwürfe der Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) abgelehnt.

Nach dem (ursprünglichen) Bosbach-Entwurf hätten lebenserhaltende Maßnahmen nur dann abgebrochen werden dürfen, wenn entweder eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit festgestellt worden oder der Patient auf Dauer bewusstlos wäre (sogeannte Reichweitenbeschränkung)

Lesen Sie ganze Meldung aus der FAZ !

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Gesetzes sehn Sie in der Pressemitteilung des BMJ !

zurück

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.