Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Testamente zentral

18. August 2011

 

Zentrales Register für Testamente ab 2012 Test ab August 2011

Schätzungsweise 15 Millionen Verwahrungsnachrichten auf Karteikarten werden in den nächsten sechs Jahren in den elektronischen Datenbestand des Testamentsregisters überführt.

Schon ab 1. Januar 2012 werden alle neuen erbfolgerelevanten Urkunden (Testamente und Erbverträge sowie privatschriftliche Testamente, die beim Notar oder beim Amtsgericht in besondere amtliche Verwahrung gegeben werden) ausschließlich bei der Bundesnotarkammer registriert.

 

Ab August 2011 wird die Webanwendung des Testamentsregisters für einen Test  zur Verfügung stehen.

Die Kosten für die Einrichtung des Registers schätzt die Bundesregierung auf 12,6 Millionen Euro, der Betrieb soll etwa 2,8 Millionen Euro im Jahr kosten – die Registrierung pro Erblasser voraussichtlich einmalig 15 Euro; Auskünfte und Änderungen gehen extra.

Die Hinterlegung bewirkt, daß das Testament eröffnet und der Erbe ermittelt wird, falls er nichts von seinem Glück weiß.Bei der Hinterlegung wird das Standesamt des Geburtsortes informiert; dort fragt das Standesamt des Sterbeortes an, ob eine Verwahrungsnachricht vorliegt.

Bei Erblassern, die im Ausland geboren sind, geht die Nachricht an die (bisherige) Zentralkartei für Testamente beim Amtsgericht Berlon-Schöneberg.

 

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