Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Christliche Patientenvorsorge

20. Dezember 2012



Vor zwei Jahren - im Dezember 2010

wurde die Christliche Patientenvorsorge

veröffentlicht. Es handelt sich um die Neuauflage der Christlichen Patientenverfügung.
Seit dem Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes am 1. September 2009 war eine Anpassung nötig geworden. Das Muster der Patientenverfügung ist zum Teil problematisch:

Der christliche Glaube lehrt, daß der Mensch das Leben nicht beenden soll. Daraus wird abgeleitet, daß der Patient Behandlungen nur dann untersagen soll, wenn er sich in einem Sterbeprozeß befindet. Das scheidet Massnahmen der Behandlungsbegrenzung bei Bewußtlosigkeit auf Dauer und schwerer Demenz aus. Dies betrifft vor allem Wachkoma-Fälle, aber noch öfter Fälle ununmkehrbaren Siechtums mit Bewegungs-, Regungs- und Kommunikationsunfähigkeit...

 

Für Juristen - oder Menschen mit Zugang zu juristischen Fachzeitschriften:

Der ehemalige Vormundschaftrichter Dr. Rolf Coeppicus, Autor des Klassikers "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Sterbehilfe" beschreibt in der NJW 2011, S. 3749 ff die Schwächen des neuen Musters der Christlichen Patientenverfügung.

                   

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