Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Erbrecht in Europa

15. August 2016

Heute vor drei Jahren, am 15. August 2015 trat eine grundlegende Veränderung im Erbrecht in Kraft, die europäische Erbrechtsverordnung

Die allgemeine Regel besagt:

Es wird das Erbrecht des Staates angewendet, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für alle Menschen, die auf Dauer in Deutschland leben und dann versterben, gilt also künftig deutsches Erbrecht, gleichgültig welche Staatsangehörigkeit sie besitzen.

                                                         

Umgekehrt:

Wer auf Teneriffa., Gomera oder Mallorca seinen Altersruhesitz nimmt, für den gilt, falls er dort stirbt, spanisches Erbrecht;

wenn, ja wenn, er nicht ein Testament schreibt und darin bestimmt, daß sich die Folgen seines Todes nach deutschem Erbrecht regeln.

Beratung tut not ! :-)     

          

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