Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Kirche zu Sterbehilfe /2

11. Januar 2007

 

"Die Situationen sind oft nicht so eindeutig"

Präses Nikolaus Schneider: Manchmal verwischen die Grenzen zwischen der aktiven und der passiven Sterbehilfe

 

Mit der Frage, warum Gott Leiden zulässt, haben sich schon die Sumerer und die Babylonier beschäftigt. Im Alten Testament ist es Hiob, der die Theodizeefrage stellt, die Frage also, warum Gott ausgerechnet ihn, den guten und gerechten Menschen mit so schrecklichem Unglück schlägt. Hat Leiden Sinn?

 

Muss ein Schwerkranker das Leiden bis zur allerletzten Minute seines Leben annehmen, oder darf ein Freund, ein enger Verwandter, helfen, das Sterben vorzuziehen?

Was sagt die Kirche dazu?

 

Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Nikolaus Schneider, hat Fragen wie diese in seinem Bericht für die Landessynode provoziert. Und in seinen Antworten setzt er vorsichtig etwas andere Akzente, als die, die die beiden Kirchen zuvor gesetzt haben.

 

Was bewog ihn dazu? "Meine konkreten Erfahrungen als Gemeindepfarrer", sagt Präses Schneider im Gespräch mit der WAZ. "Und die Begleitung unserer Tochter." Meike Schneider ist 2005 im Alter von 22 Jahren an Leukämie gestorben.

 

"Wir haben keine aktive Sterbehilfe gemacht", erklärt Schneider.

 

"Aber wir haben gefragt, wie lange bleiben die Geräte angeschaltet?"

 

Und sie hätten sich gefragt, welche Folgen das für den Sterbeprozess haben wird. Aber der Theologe ist sich auch sicher: So einfach lässt sich nicht in jedem Fall eine - erlaubte - passive Sterbehilfe von der verbotenen aktiven unterscheiden.

 

Lesen Sie hier den vollen Wortlaut des Artikel aus der WAZ vom 9.01.2007

 

Ebenso den Kommentar "Kirche zur Sterbehilfe vom 09.01.2007".

 

zurück

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.