Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Alles falsch!

09. September 2007

 

 

Als die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 27. Juni 2007 bekannt wurde, habe ich dazu einen Eintrag verfaßt und ätzende Kritik an den Beratern geübt.

 

Jetzt hat Notarkollege Dr. Litzenburger aus Mainz sie im Beck´schen Fachdienst Erbrecht kommentiert - versehen mit lesenswerten Praxis-Hinweisen - hier nachzulesen mit freundlicher Genehmigung des Autors.

 

Er teilt die Kritik mit den vernichtenden Worten: Die Kläger (lies: die Berater) hätten "so gut wie alles falsch gemacht, was man nur falsch konnte".

 

Die Entscheidung sei "ein weiterer Beleg dafür, dass auch beim Wunsch nach Steuerersparnis das rechte Maß nie verloren gehen darf. Dies gilt erst recht, wenn – wie von der Bundesregierung geplant - § 42 Absatz 1 AO verschärft werden sollte."

 

Dem ist nichts hinzuzufügen.

 

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