Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Kein Mittel für Suizid

08. Oktober 2007

 

 

"Kein Recht auf Betäubungsmittel zur Selbsttötung

Patienten, die sich das Leben nehmen wollen, haben keinen Anspruch auf Betäubungsmittel zur Selbsttötung. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Mannes gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte abgewiesen. Er hatte geklagt, weil seiner Frau ein Betäubungsmittel für ihren Freitod verweigert wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig" 

 

So hatte ich im März  2006 berichtet: Kein Recht auf Mittel zur Selbsttötung

Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster die erstinstanzliche Entscheidung des VG Köln bestätigt. (Beschluß vom 22.06.2007 - 13 A 1504 / 2006)

 

Sie können den Beschluß hier als PDF nachlesen!  (oder in der NJW 2007, S. 3016)

 

Makabrer Kernsatz - in typisch-trockener Juristen-Manier:

 

"Das Recht des Klägers auf einen Schutz von Ehe und Familie wird durch die Verweigerung der begehrten Erlaubnis nicht beeinträchtigt. Insoweit verkennt der Senat nicht, dass die eheliche Gemeinschaft zwischen dem Kläger und seiner Ehefrau durch ihre existentiellen Leiden im Sinne einer "Schicksalsgemeinschaft" nachhaltig geprägt worden ist. Gleichwohl zielte der Erwerb von Natrium-Pentobarbital für den Suizid seiner Ehefrau in letzter Konsequenz nicht auf eine Fortsetzung, sondern auf eine Beendigung der ehelichen Gemeinschaft. Insoweit kann offen bleiben, ob aus Art. 6 Abs. 1 GG ein Recht auf Beendigung einer ehelichen Gemeinschaft durch Scheidung folgen kann. Ein Recht auf Beendigung einer ehelichen Gemeinschaft durch Suizid eines Ehepartners folgt daraus jedenfalls nicht."

 

Der Kläger fuhr mit seiner Frau schließlich zu Dignitas in die Schweiz...

 

 

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