Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Betreuerin plündert

31. Januar 2008

 

Betreuerin wegen Untreue zu Geldstrafe verurteilt

 

Als "gemeine Tat"geißelt die Recklinghäuser Zeitung die Sterbegeld-Überweisung von 2500 € durch die Betreuerin einer Seniorin auf ihr eigenes Konto. Die Überschrift kommt ein wenig reißerisch daher: "Betreuerin plündert Sterbekasse". Emotion pur.

 

Was war geschehen? Eine vom Gericht bestellte Betreuerin hatte sich am Vermögen ihrer Schutzbefohlenen bereichert. Lesen Sie hier den Artikel aus der RZ vom 30. Jan. 2008 !

Nun will ich nicht sagen, das passiere Ihnen bei einem Vorsorgebevollmächtigten nicht - im Gegenteil gilt Trau, schau wem! -  aber die Gefahr ist natürlich bei einer fremden Person, die das Vormundschaftsgericht für Sie aussucht, wesentlich größer.

 

Das Beispiel macht deutlich, daß man sein Schicksal am besten selbst in die Hand nimmt und eine vertraute Person mit einer Vorsorgevollmacht ausstattet. Diese verdrängt dann das gerichtliche Verfahren der Betreuung. (Es ist dann nachrangig oder  - im Juristen-Deutsch - subsidiär.)

 

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