Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Vertragserben benachteiligt ?

14. März 2006

 

 

Schenkungen an einen Erben entgegen dem Erbvertrag können andere Erben "missbräuchlich benachteiligen"


BGH, Urteil vom 25.01.2006, Az. IV ZR 153/04

Lebzeitige Zuwendungen des Erblassers an seine Abkömmlinge, die vom Erbvertrag abweichen, können eine missbräuchliche Benachteiligung von Vertragserben im Sinne des § 2287 Abs. 1 BGB sein, auch wenn der Erblasser damit Vorempfänge an andere Vertragserben ausgleichen wollte.

BGB § 1924 Abs. 4, BGB § 2287 Abs. 1

 

Hinweis:

 

Selbst gut gemeinte, zwecks Gleichbehandlung vorgenommene Schenkungen können so zum Ausgleich nach  § 2287 BGB verpflichten.

 

Entscheidung klingt hart, ist aber konsequent. Sie liegt auf der Linie der Rechtsprechung des  IV. (Erbrechts-)Senats.

 

 

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