Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Testament gefälscht

27. April 2011

 

 

Die Erdichtung des »Letzten Willens« muss Thomas H. wie eine verführerische Möglichkeit erschienen sein, auch ohne jedes Fälscherwissen. Denn das private Testament zeichnet sich wie kein zweites Schriftstück durch eine Unverhältnismäßigkeit von Erscheinungsform und offizieller Wirkung aus; es kann noch so flüchtig und formlos hingekritzelt werden und setzt dennoch Reaktionen in Gang, die ganze Lebensgeschichten verändern. Zudem liegt der Anreiz für den Fälscher darin, dass der einzige Zeuge, der dazu imstande wäre, den Betrug zweifelsfrei aufzudecken, für immer verstummt ist. Testamente werden nicht gelesen, solange ihr Verfasser lebt...

Prozeß gegen einen Altenpfleger, von Andreas Bernard, SüddeutscheMagazin

Als Anwalt kann man nur cool raten:

Finger weg von der Fälschung eines Testaments - es geht fast immer schief, weil kaum jemand so vorgeht, daß die Sache nicht auffliegt.

Sobald ich dazu komme, reiche ich eine kleine Kriminalgeschichte nach !

 

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