Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Leben und sterben

03. Juli 2019

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am heutigen Mittwoch über zwei Fälle,

in denen Ärzte Patienten tödliche Medikamente zur Verfügung gestellt haben, damit diese Suizid begehen können.

Dabei geht es um die Frage,

ob man sich als Mediziner in so einem Fall wegen Tötung durch Unterlassen strafbar machen kann.

Sollte der BGH dem widersprechen,

würde dies auch das Selbstbestimmungsrecht von Patienten stärken.

 

Vorbericht in der Süddeutschen Zeitung

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