Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Freisprüche

04. Juli 2019

... für Ärzte

Der BGH hat zwei Freisprüche in Sterbehilfe-Fällen bestätigt:

Ärzte hatten Frauen bei deren Suizid-Wunsch unterstützt und auf Rettung verzichtet.

Begleitetes Sterben ist nun möglich - aber nur bedingt.

Eine 44-jährige Frau möchte nicht mehr leben.

Nicht aus einer Lebenskrise heraus, sondern weil sie unheilbar krank ist.

Seit ihrer Jugend leidet sie an einem äußerst schmerzhaften Reizdarmsyndrom.

Krämpfe und Schmerzen begleiten ihr Leben.

Ihr Arzt verschreibt ihr Medikamente, die zu ihrem Tod führen sollen.

Die nimmt sie ein und schreibt dies dem Arzt per SMS.

Als der bei der Patientin eintrifft, ist sie noch nicht tot, aber bewusstlos.

Der Arzt lässt sie sterben, bleibt bei ihr, bis sie tot ist.

Im Februar 2013 war das, in Berlin.

Seitdem muss sich der Arzt dafür vor Gericht verantworten. Heute nun bestätigten die obersten Strafrichter endgültig die Freisprüche der Vorinstanzen.

 

 

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