Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Notarielles Nachlassverzeichnis

19. April 2021

Pflichtteilsberechtigte wittern Morgenluft.

 

Die Gerichte dehnen gerade deren Rechte aus § 2314 BGB aus:

 

Im Kern sollen die Notare Ermittlungen in deren Sinne durchführen,

und zwar solche, die ein "objektiver Dritter

in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde".

 

So formuliert es das OLG Celle in einer Entscheidung

vom 29.10,2020 - 6 U 34/20, NJW 2021, S. 1069.

 

Oft sind Notare nicht begeistert von dieser Detektiv-Aufgabe -

"vergnügungsteuerpflichtig" jedenfalls ist die Sache nicht:

 

Mitunter müssen sie mit Nachdruck dazu angehalten werden,

das Verzeichnis zu erstellen.

 

Liegt es also nicht am Erben, dann kann der

Pflichtteilsberechtigte ihn nicht zur Zahlung eines Zwangsgeldes zwingen.

So urteilte das OLG Koblenz laut NJW 2021, S. 1069.

 

Allerdings taugt der bloße Verweis auf eine stark erhöhte

Gefährdung infolge der Corona-Pandemie

nicht als Grund für eine Absage.

 

So das OLG Frankfurt a.M., NJW RR 2020, S. 1072.

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