Literatur für den Erbrechts-Profi
Beratung und Vertretung von Mandanten ist
Anwendung und Weitergabe von Wissen und Erfahrung.
Wissen muß gemanagt werden, seit unsere Bits and Bytes im Kopf dazu nicht mehr ausreichen.
Es würde zu weit gehen, zu behaupten, ein Anwalt oder Notar sei nur so gut wie seine Bibliothek, - die er vielleicht gar nicht gelesen hat.
Aber ein guter Praktiker arbeitet mindestens so wie ein guter Koch.
Der hat seine Rezepte in Kochbüchern
- er wuselt nicht "aus dem Kopf "
irgendetwas dahin, das würde den
Brei verderben.
Die "Kochbücher" bei uns - Anwälten und Notaren - heißen Formularbücher !
Wir benötigen desweiteren Gesamtdarstellungen, Monografien, Kommentare, Rechtsprechungssammlungen bzw. -dateien, Zeitschriften.
Auf den folgenden Seiten findet der geneigte Kollege Hinweise auf Bücher, mit denen ich entweder selbst arbeite - oder auf die ich glaube hinweisen zu können, weil ich das für vertretbar halte .
Ich scheue mich allerdings nicht, Bücher zu empfehlen, weil ich sie einfach für gut lesbar halte oder weil sie Lesegenuß bereiten - also nach meinem ganz persönlichen Geschmack.
De gustibus ( non ) disputandum est !
Über Geschmack läßt sich, aber soll man ( bekanntlich ) nicht streiten !
Also, auf geht's !