Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Steuer-Spar-Modelle

10. Juli 2008


Schläft ein Lied in allen Dingen, heißt es bei Eichendorff; und die Welt hebt an zu singen, triffst du nur das Zauberwort.

 

Das könnte lauten Adoption, genauer gesagt: Volljährigen- oder Erwachsenen-Adoption.

 

Unser oberster Hüter der Finanzen, Minister Steinbrück, hatte uns allen den Steuerspar-Tipp gegeben, als er die neue Erbschaftsteuer vorstellte.

Die besteht – grob gesagt – in weitgehender Befreiung für Ehegatten, Kinder und Enkeln, einer Entlastung also, die – und jetzt kommt die Kehrseite – von Geschwistern, Nichten, Neffen und Nichtverheirateten zu bezahlen sein wird. Bei einem mickrigen Freibetrag von nur 20 T€ ist das Erbe mit 30 % zu besteuern.

Einfaches Beispiel:


Erbtante E vermacht ihrem Neffen und Patenkind P ihr Häuschen im Wert von 125 TE (natürlich schuldenfrei!). P darf 20 TE abziehen, hat aber auf 105 TE 30 % an Vater Staat zu zahlen, macht 31,5 T€. Als E beim Notar ist und ihn bittet, ihr Testament aufzusetzen, entnimmt der ihrer Schilderung, dass der Neffe, früh Halbwaise geworden, sich wirklich um seine Tante kümmert; er mäht ihr den Rasen, versorgt ihre Katze, wenn sie im Krankenhaus ist, seine Tochter lernt Altenpflegerin, die hat schon versprochen: Tante, wenn´s Dir mal schlechter geht, wir sind für Dich da.

Der Notar erinnert sich an den kostenlosen Rat von Steinbrück und schlägt ihr die Adoption vor. Einzige Voraussetzung: ein Eltern-Kind-Verhältnis (§ 1767 BGB). Die Augen der Beteiligten leuchten auf, als der Notar schildert, dass es meist unter 1000 € kostet und beim Vormundschaftsgericht keine Probleme macht.

 

Steuerliche Folge: P wird durch die Adoption mit dem opulenten Freibetrag eines Kindes in Höhe von 400 T€ ausgestattet. Ergebnis: 0 € Erbschaftsteuer.

Anderes Steuer-Spar-Modell:


Vor 1 Jahr ging durch die Presse, dass zwei heterosexuelle Seniorinnen in Bad Schwartau eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründeten. Alles rieb sich verwundert die Augen über diesen genialen Coup. Anfragen im Ministerium ergaben; Schwulsein sei nicht Voraussetzung für die Lebenspartnerschaft, man könne das auch so schlecht überprüfen...:-)) Damit war nicht nur für den Freibetrag eines Ehegatten gesorgt, sondern auch für die wechselseitige Altersabsicherung durch Rente.

Ein dritte Steuer-Spar-Idee  -


nicht gerade neu, aber immer wieder gerne genommen, ist die gute alte Heirat, die Ehe. Muß man dazu noch etwas sagen ? Muß man nicht ! Man muß auch nicht erst beim Ministerium erfragen, daß Liebe – oder auch nur Zuneigung – keine gesetzliche Voraussetzung ist. :-))


Ergebnis:


Steuer-Spar-Effekte wie bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft – und besser… Freibetrag: 500 T€ ! Gegen die – nicht erwünschten - Trennungs- und Scheidungsfolgen bei Unterhalt, Zugewinn und Rente hilft ein Ehevertrag.


Auch der kostet nicht „die Welt“. Kombiniert mit einem Erbvertrag kostet er überhaupt nichts „extra“ und - was viele immer noch nicht wissen: Ein notarielles Testament oder Erbvertrag ersetzt den Erbschein, den ´s ja auch nicht gerade gratis gibt.

Clevere Vorsorge schafft also etliche - darunter steuerliche - Vorteile: Nur, Sie müssen es schon tun! Als Noah die Arche baute, regnete es nicht !

 

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