Gisbert Bultmann
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Enkel räumt Konto seiner Großmutter

Enkel fälschte Kontovollmacht seiner Großmutter

Bank-Institut muss 21.600 Euro erstatten

Bonn. Ein Enkel hat mit gefälschten Unterschriften das Konto seiner Großmutter geräumt.

 

Nun muss die Bank der 79-jährigen Kundin insgesamt 21.600 Euro zurückzahlen. Das Fälschungsrisiko liege grundsätzlich bei der Bank, urteilte das Bonner Landgericht in einem Zivilstreit (AZ: LG Bonn 3 O 192/05).

 

Der 24-jährige Mann hatte die Unterschrift der Großmutter auf Scheckvordrucken wie auch unter einer Kontrollvollmacht gefälscht und die manipulierten Dokumente in Bank-Filialen in Euskirchen und Köln vorgelegt, wo ihm Geldbeträge zwischen 500 und 2000 Euro ungeprüft ausgezahlt wurden.


Die Bank kann den Schaden jetzt bei dem arbeitslosen Enkel einklagen. Er wurde wegen Urkundenfälschung und Betruges bereits zu 5400 Euro Geldstrafe verurteilt.


WAZ vom 19. November 2005



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